
| Das Aufstellen des Radar-Walters ist erlaubt!!! Hören Sie hier den Bericht an. Die Rechtsprechung: Die Gesetzgebung überlässt es grundsätzlich der Verkehrsbehörde darüber zu entscheiden, inwieweit Radarwalter eingesetzt werden soll und darf. In der Regel sind hierfür bei kleinen Gemeinden die Landratsämter, bei größeren Städten, die Stadt selbst zuständig. In kleinen Gemeinden kann Radarwalter in der Regel in "Absprache" mit der Verkehrsbehörde (Landratsamt) aufgestellt werden. Sollte keine Einigung zustande kommen, ist die Gemeinde zuständig für Sondernutzungen. Auf den Gehwegflächen, kann Radarwalter also aufgestellt werden ohne eine vorherige Zustimmung des Landratsamtes. Dasselbe gilt, wenn Radarwalter auf einem privaten Grundstück aufgestellt wird. Sollte aufgrund unvorhersehbaren Bremsens jedoch ein Auffahrunfall entstehen, kann u.U. dem Eigentümer des Radarwalters eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn nachweisbar ist, dass der Unfall zumindest zum Teil durch Radarwalter entstanden ist.
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In Deutschland bekannt durch Funk und Fernsehen! Der Fernsehbeitrag zum Radar-Walter Radiobeitrag FFH vom 12.1.2007 Stuttgarter Nachrichten vom 25.1.2007 Stuttgarter Nachrichten vom 27.1.2007 Esslinger Zeitung vom 30.01.2007 Schwäbische Zeitung vom 31.1.2007 Stuttgarter Nachrichten vom 3.2.2007 |
| Stolze Besitzer eines Radarwalters: | |
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Den Radarwalter können Sie auch buchen! Bestellungen über Bernd Gnann
Pressefotos zum Herunterladen (Rechtsklick -> Ziel speichern unter...) :
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NEU!!! Hettinger Pressefotos:
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