Radarwalter on Tour!!! Zur Zeit ist der Radarwalter in Hettingen zu sehen!!!

Das Aufstellen des Radar-Walters ist erlaubt!!! Hören Sie hier den Bericht an.

Die Rechtsprechung: Die Gesetzgebung überlässt es grundsätzlich der Verkehrsbehörde darüber zu entscheiden, inwieweit Radarwalter eingesetzt werden soll und darf. In der Regel sind hierfür bei kleinen Gemeinden die Landratsämter, bei größeren Städten, die Stadt selbst zuständig. In kleinen Gemeinden kann Radarwalter in der Regel in "Absprache" mit der Verkehrsbehörde (Landratsamt) aufgestellt werden. Sollte keine Einigung zustande kommen, ist die Gemeinde zuständig für Sondernutzungen. Auf den Gehwegflächen, kann Radarwalter also aufgestellt werden ohne eine vorherige Zustimmung des Landratsamtes. Dasselbe gilt, wenn Radarwalter auf einem privaten Grundstück aufgestellt wird. Sollte aufgrund unvorhersehbaren Bremsens jedoch ein Auffahrunfall entstehen, kann u.U. dem Eigentümer des Radarwalters eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn nachweisbar ist, dass der Unfall zumindest zum Teil durch Radarwalter entstanden ist.

 

In Deutschland bekannt durch Funk und Fernsehen!

Bildzeitung vom 3.1.2007

Der Fernsehbeitrag zum Radar-Walter

Radiobeitrag FFH vom 12.1.2007

Stern Bericht über Radar-Walter

Lokales Live

RTL Bericht

Stuttgarter Nachrichten vom 25.1.2007

Stuttgarter Nachrichten vom 27.1.2007

Esslinger Zeitung vom 30.01.2007

Schwäbische Zeitung vom 31.1.2007

SWR Radiobeitrag vom 1.2.2007

Stuttgarter Nachrichten vom 3.2.2007

Stuttgarter Zeitung vom 3.2.2007

Bildzeitung über Radarwalter in Hettingen 20.3.2007

Stolze Besitzer eines Radarwalters:  

Den Radarwalter können Sie auch buchen! Bestellungen über Bernd Gnann

Pressefotos zum Herunterladen (Rechtsklick -> Ziel speichern unter...) :

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NEU!!! Hettinger Pressefotos:

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